Ehrenamtspauschale

Die steuerfreie Einnahme aus ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtspauschale) wurde zum 01.01.2021 erhöht und beträgt seit dem 840,00 Euro im Jahr.

Zur Umsetzung der Ehrenamtspauschale bieten sowohl dieser Link als auch die rechts aufgelisteten Dateien unterstützende Hinweise.
[Das BMF-Schreiben aus 2014 enthält zwar nicht die aktuellen Grenzen der Ehrenamtspauschale, es enthält aber alle relevanten Erläuterungen zur entsprechenden Anwendung. Schauen Sie sich diese gerne an.]